Scheidungsrecht




Scheiden muss nicht teuer sein


Bei einer Ehescheidung stehen die Betroffenen unter erheblichem psychischem Druck. Hinzu kommt die Angst vor erheblichen Kosten, wozu auch die Kosten der Ehescheidung gehören. Dies muss nicht sein.


Einvernehmliche Scheidung


Nach dem deutschen Recht ist es möglich, dass sich im Ehescheidungsverfahren nur ein Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Wir bezeichnen das als einvernehmliche Scheidung. Gerade in unproblematischen Fällen, bei denen die Ehe nur eine kurze Zeit bestanden hat und auch keine Kinder in der Ehezeit geboren wurden, bietet die einvernehmliche Scheidung eine gute Möglichkeit, Kosten zu sparen.

Wenn sich die Ehegatten einig sind, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll und auch, ob ein Versorgungsausgleich vorzunehmen ist, benötigt man nicht unbedingt zwei Rechtsanwälte. Dass bedeutet, dass die Kosten der Ehescheidung sich halbieren. Lediglich bei einer Partei entstehen Rechtsanwaltskosten. Wie diese unter den Ehegatten aufgeteilt werden, kann ebenfalls vereinbart werden.

Wir beraten beide Beteiligte und nehmen auch den Gerichtstermin mit beiden Beteiligten wahr. Die Ehe wird geschieden und nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist das Scheidungsurteil rechtskräftig. Ein guter Weg, um gemeinsam zu beenden, was man gemeinsam begonnen hat. Hierbei helfen wir gerne.

Familienrecht

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